Bedingungen und Hinweise
A. BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN UND ANDERE WICHTIGE HINWEISE
Wenn das Endziel oder ein Zwischenstopp des Fluggasts in einem anderen Land als dem Abflugland ist, kann je nach Reise das Warschauer Abkommen, das Warschauer Abkommen in seiner geänderten Fassung oder das Montrealer Übereinkommen anwendbar sein. Diese Übereinkommen regeln die Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Tod oder Körperverletzung oder bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck sowie bei Verspätung und können diese beschränken. Viele Luftfahrtunternehmen haben auf die Haftungsbeschränkungen des Warschauer Abkommens bei Tod oder Körperverletzung verzichtet. Nachstehend sind die Bestimmungen aufgeführt, die auf den Beförderungsvertrag von OLYMPIC AIR als vertragliches Luftfahrtunternehmen anwendbar sind. Die Ausstellung eines Flugscheins impliziert die vollständige Annahme dieser Bedingungen und Hinweise. Diese Bedingungen und Hinweise sind in einem druck- und speicherbaren Format.
1. REISEDOKUMENTE
Gemäß der Technischen Sicherheitsrichtlinie Nr. (1) - 1. TSD, die Teil des Nationalen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt (EKAPA) ist und am 24. August 2016 im Regierungsanzeiger, Ausgabe Nr. 2607, veröffentlicht wurde, muss die Bordkarte auf den Namen der Person lauten, die sie vorlegt. Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, die Identität der abfliegenden Fluggäste anhand eines Reisepasses oder eines behördlich ausgestellten Personalausweises zu überprüfen. Beachten Sie, dass auf Inlandsflügen, d.h. innerhalb Griechenlands, ein Führerschein oder ein anderes offizielles Dokument mit einem Foto des Passagiers akzeptiert wird. Pässe, Personalausweise, Führerscheine oder andere offizielle Dokumente, die von Dritten im Namen anderer Passagiere vorgelegt werden, werden nicht akzeptiert. Passagiere unter 12 Jahren, die auf Inlandsflügen (wie oben: innerhalb Griechenlands) reisen und keinen Reisepass, Personalausweis bzw. kein anderes offizielles Dokument besitzen, können eine rechtsgültig bestätigte Geburtsurkunde oder ein von einem Bürgerservice-Center (KEP) oder der Polizei ausgestelltes Identitätsnachweisdokument vorlegen. In Ausnahmefällen und nur bei Vorliegen von höherer Gewalt (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) reicht bei Inlandsflügen eine schriftliche Erklärung der erwachsenen Begleitperson gegenüber der Fluggesellschaft über die Identität des minderjährigen abfliegenden Passagiers aus. Alle Reisedokumente müssen gültig sein. Ausschließlich der Passagier ist dafür verantwortlich, vor der Reise die entsprechenden gültigen und rechtmäßigen Reisedokumente sowie alle anderen erforderlichen Dokumente zu erlangen und im Besitz dieser Dokumente zu sein. OLYMPIC AIR ist nicht verantwortlich für unmittelbare, mittelbare, zufällige, besondere, Folge- oder Sachschäden, die dadurch entstehen, dass sich der Passagier vor der Reise nicht über die entsprechenden Reisedokumente informiert und nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügt.
2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 und dem Montrealer Übereinkommen schließt OLYMPIC AIR für Schäden wegen Todes oder Körperverletzung bis zu 113.100 SZR, die durch einen Flugunfall oder während des Ein- oder Aussteigens verursacht werden, seine Haftung nicht aus oder beschränkt sie, es sei denn, der Fluggast hat durch Fahrlässigkeit zu dem Schaden beigetragen.
Bei Verspätung, Zerstörung oder Verlust von Reisegepäck ist die Haftung von OLYMPIC AIR auf den Betrag von 1.519 SZR beschränkt. Ist der Wert Ihres Gepäcks höher, sind Sie verpflichtet, das Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung Ihres Gepäcks hierüber zu informieren und Ihr Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort betragsmäßig anzugeben sowie den verlangten Zuschlag zu zahlen oder vor Ihrem Flug für vollen Versicherungsschutz zu sorgen.
Wenn Ihre Reise auch die Beförderung durch andere Fluggesellschaften beinhaltet, sollten Sie sich an diese wenden, um sich über deren Haftungsbeschränkungen zu informieren.
Im folgenden sehen Sie die Beförderungsbedingungen von OLYMPIC AIR.
B. ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
ANWENDBARES RECHT
Sofern das Montrealer Übereinkommen oder das anwendbare Recht nichts anderes vorsieht, unterliegen unser Beförderungsvertrag und diese Bedingungen und Hinweise dem griechischen Recht und werden gemäß diesem ausgelegt.
Die Beförderung innerhalb Griechenlands unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 2027/1997, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002, sowie den Regeln und Beschränkungen des griechischen Luftfahrtgesetzes (Gesetz 1815/88) in der jeweils geltenden Fassung. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und die Leitlinien für deren Auslegung (2016/C) sind ebenfalls anwendbar.
ARTIKEL 1. DEFINITIONEN
Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt oder es nicht ausdrücklich anders angegeben ist, haben die folgenden Begriffe die ihnen im folgenden zugewiesene Bedeutung:
„Luftfahrtunternehmen“/„Fluggesellschaft“: Jeder Luftfrachtführer, dessen Code auf Ihrem Flugschein angegeben ist und der sich verpflichtet hat, Sie und/oder Ihr Gepäck zu befördern, einschließlich das Unternehmen und/oder andere Luftfahrtunternehmen.
„Unternehmen“, „Wir“ oder Wörter in der ersten Person Plural: OLYMPIC AIR
„Passagier“, „Fluggast“, „Sie“ oder Wörter in der zweiten Person Plural: Jede Person, die in einem Luftfahrzeug befördert wird oder befördert werden soll und deren Name auf einem Flugschein oder einem ähnlichen, vom Luftfahrtunternehmen ausgestellten Beleg angegeben ist.
„Absender“, „Sie“ oder Wörter in der zweiten Person Plural: Jede natürliche oder juristische Person, die Fracht mit einem Flugzeug befördern ließ oder befördern lassen will und deren Name auf einem vom Luftfahrtunternehmen ausgestellten Luftfrachtbrief oder einem ähnlichen Beförderungsdokument angegeben ist.
„Flugschein“/“Ticket“: Ein Dokument mit der Überschrift „Passagier- und Gepäckbeförderungsticket“ oder ein elektronischer Flugschein, einschließlich aller darin unmittelbar oder durch Bezugnahme angegebenen, integrierten oder referenzierten Dokumente (z.B. diese Bedingungen).
„Elektronischer Flugschein“/“Elektronisches Ticket“: Ein elektronischer Eintrag in unserem Buchungssystem, auf dessen Grundlage ein Sitzplatzreservierungsdokument (elektronischer Coupon) und ggf. ein Boarding-Dokument ausgestellt wird.
„Tarif“/„Ticketpreis“: Der an ein Luftfahrtunternehmen zu zahlende Preis für die Durchführung einer bestimmten Reiseroute. Soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, unterliegen die Tarife der Genehmigung durch die zuständigen Behörden oder der Benachrichtigung dieser Behörden.
„Reiseplan-Bestätigung“: Ein zusammen mit dem elektronischen Ticket ausgestelltes Dokument, das Ihren vollständigen Namen, Ihre Fluginformationen und -details sowie relevante Mitteilungen enthält. Dieses Dokument wird Ihnen zugestellt und Sie müssen es für die Dauer Ihrer Reise mit sich führen.
„Gepäck“: Alle persönlichen Gegenstände, die Sie auf Ihrer Reise mit sich führen. Der Begriff umfasst sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck.
„Aufgegebenes Gepäck“: Gepäck, für das das Luftfahrtunternehmen die alleinige Obhut übernimmt und für das das Luftfahrtunternehmen einen Gepäckschein ausgestellt hat.
„Nicht aufgegebenes Gepäck“: Gepäck, das in der Passagierkabine des Flugzeugs befördert werden soll.
„Gepäckschein“: Die Teile des Flugscheins, die sich auf die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks des Fluggastes beziehen.
„Zwischenlandung“: Jeder planmäßige Zwischenstopp zwischen Ihrem Abflugort und Ihrem Zielort.
„Übereinkommen“: Das am 28. Mai 1999 unterzeichnete Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (im Folgenden: das „Montrealer Übereinkommen“).
„Schaden“: Tod, Verletzung, Verspätung, Verlust oder andere Schäden jeglicher Art, die sich aus oder in Verbindung mit der Beförderung oder anderen damit verbundenen Dienstleistungen des Luftfahrtunternehmens ergeben.
„Höhere Gewalt“: Alle unvorhergesehenen Fälle, unvorhersehbaren Ereignisse, Vorfälle und Situationen, die sich unserer/Ihrer Kontrolle entziehen und deren Auswirkungen auch mit größter Sorgfalt und Vorsicht nicht hätten verhindert werden können.
„SZR“: Sonderziehungsrechte, wie vom Internationalen Währungsfonds definiert.
ARTIKEL 2. ANWENDUNGSBEREICH
2.1 Allgemein
Diese Beförderungsbedingungen sind auf dem Flugschein angegeben und gelten unbeschadet der Absätze 2.2, 2.4. und 2.5. nur für diejenigen Flüge oder Flugabschnitte, bei denen unser Firmenname oder der Code der Fluggesellschaft auf dem Flugschein angegeben ist.
2.2. Charterflüge
Wird die Beförderung auf der Grundlage eines Chartervertrags durchgeführt, gelten diese Bedingungen nur, wenn sie ausdrücklich im Chartervertrag und/oder auf dem Flugschein angegeben sind.
2.3 Code-Sharing
Bei Code-Share-Flügen führt ein anderes Luftfahrtunternehmen einen Flug durch, auch wenn Sie eine Reservierung bei unserem Unternehmen vorgenommen haben und/oder unser Firmenname und/oder der Code auf dem Ticket angegeben ist. In diesen Fällen werden Sie zum Zeitpunkt der Buchung Ihres Fluges über das ausführende Luftfahrtunternehmen informiert. Wenn unser Unternehmen als Fluggesellschaft für den jeweiligen Flug angegeben ist, gelten diese Bedingungen ebenfalls. Sie sollten sich mit den Bedingungen vertraut machen, die für die Beförderung durch andere Fluggesellschaften im Rahmen einer Code-Share-Vereinbarung gelten. Informationen über Fluggesellschaften, mit denen wir Code-Share-Vereinbarungen geschlossen haben, finden Sie auf unserer Website www.olympicair.com.
2.4 Zwingendes Recht
Diese Bedingungen gelten nicht, soweit sie mit unseren Tarifbestimmungen nicht im Einklang stehen. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig ist/sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht beeinträchtigt. In jedem Fall hat das anwendbare Recht Vorrang.
2.5 Vorrang dieser Bedingungen gegenüber anderen Richtlinien des Unternehmens
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, haben diese Beförderungsbedingungen Vorrang vor allen anderen Richtlinien oder Ankündigungen des Unternehmens.
ARTIKEL 3. FLUGSCHEINE
3.1 Allgemeine Regelungen
3.1.1 Nur die auf dem Flugschein als Passagier angegebene Person ist berechtigt, von uns befördert zu werden. Passagiere müssen daher alle zum Nachweis ihrer Identität erforderlichen Dokumente vorlegen. Ausschließlich der Passagier ist für die rechtzeitige Beschaffung und den Besitz dieser Dokumente verantwortlich.
3.1.2 Der Flugschein ist nicht übertragbar.
3.1.3 (a) Bitte beachten Sie bei der Auswahl einer Reiseroute, dass bei bestimmten Tarifen das Recht auf Umbuchung oder Stornierung der Buchung entweder ganz oder teilweise ausgeschlossen ist. Die relevanten Informationen sehen Sie bei der Buchung Ihres Fluges.
3.1.3 (b) Im Falle einer (vollständigen oder teilweisen) Stornierung der Buchung wird eine Stornierungsgebühr für alle zu erstattenden Flugscheine erhoben, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Tickets.
3.1.3 (c) Die Tarife können sich ändern.
3.1.3 (d) Neben dem anwendbaren Tarif umfasst der Ticketpreis Steuern, Zölle, Gebühren und andere Abgaben, die von Regierungs- oder Flughafenbehörden oder Fluggesellschaften auf oder in Verbindung mit dem Lufttransport erhoben werden. Solche Steuern, Gebühren und Abgaben, die einen wesentlichen Teil der Kosten von Flugreisen ausmachen können, sind nicht im Flugpreis enthalten, sondern im Endpreis des Tickets, der gesondert angegeben wird.
3.1.4 Der Flugschein bleibt jederzeit Eigentum des ausstellenden Luftfahrtunternehmens.
3.1.5 Zur Beförderung berechtigt sind nur Fluggäste, die einen gültigen elektronischen Flugschein vorlegen.
3.1.6 Jeder Flugschein gilt für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort bis zum Flughafen am Zielort über die auf ihm angegebenen Route. Jeder Flugschein ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Jeder Flugcoupon wird für die Beförderung an dem Datum und für den Flug, für den die Buchung vorgenommen wurde, akzeptiert. Wenn ein Flugcoupon auf der Grundlage eines "offenen Datums" ausgestellt wird, wird auf Anfrage des Passagiers vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen ein Sitzplatz reserviert.
3.2 Gültigkeit
Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen und vorbehaltlich der geltenden tariflichen Einschränkungen ist Ihr Flugschein ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.
3.2.1 Wenn der Abflug innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum des Flugscheins erfolgt ist, ist der Flugschein ein Jahr ab dem Abflugdatum gültig, wie auf dem Flugschein angegeben.
3.2.2 Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sind, innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins zu reisen, müssen Sie ein ärztliches Attest zum Nachweis Ihrer Beeinträchtigung vorlegen. Je nach den für Ihren Flugschein geltenden Tarifbedingungen (siehe Definitionen) werden wir alle zumutbaren Bemühungen unternehmen, um Sie in der ersten verfügbaren Flug- und Servicekategorie zu befördern, für die der Flugpreis bezahlt wurde.
3.3 Verwendung von Flugcoupons
3.3.1 Ihr Ticket darf nur für die auf dem Ticket angegebene Route verwendet werden. Dazu zählen der Abflugort, der Zielort und etwaige Zwischenlandungen. Die einzelnen Flugcoupons dürfen nur in der auf dem Flugschein angegebenen Reihenfolge verwendet werden. Die Höhe des bezahlten Flugpreises bezieht sich auf die auf dem Flugschein ausdrücklich angegebene Route.
3.3.2 Um Ihre Buchung zu ändern, müssen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen, um über mögliche Preisunterschiede informiert zu werden. Wenn eine solche Änderung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, werden wir, sofern wir rechtzeitig darüber informiert werden, alle zumutbaren Bemühungen unternehmen, um Sie kostenlos zu befördern.
3.3.3 Bitte beachten Sie, dass Änderungen eine Preiserhöhung nach sich ziehen können. Bestimmte Tarife gelten nur für eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Flug, mit der Folge, dass entweder keine Änderung möglich ist oder zusätzliche Gebühren anfallen.
3.3.4 Wenn Sie bis zum Ablauf der vorgegebenen Check-in-Zeit nicht erscheinen und Ihren Flug verpassen, ohne unser Unternehmen vorher darüber informiert zu haben, wird Ihre Buchung für den Rückflug oder für die restliche Beförderung storniert.
ARTIKEL 4. TARIFE, STEUERN, ANDERE GEBÜHREN
4.1 Tarife
Sofern nicht anders angegeben, gelten die Tarife für Ihre Beförderung vom Abflug- zum Zielflughafen. Der Ticketpreis wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bezahlung Ihres Flugscheins geltenden Tarife berechnet und gilt ausschließlich für die im Flugschein beschriebene Beförderung. Im Falle einer vom Passagier gewünschten Änderung des Flugscheins werden für die neue Beförderung neue Tarife und Gebühren berechnet, die auf den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifen und Gebühren basieren.
4.2 Steuern, Abgaben, Gebühren
Sie müssen die Steuern und Gebühren des jeweiligen Staates, jeder anderen zuständigen Behörde und des Flughafenbetreibers zahlen. Die entsprechenden Beträge sind nicht in unserem Tarif enthalten, sondern im Endpreis des Tickets und werden gesondert ausgewiesen. Detaillierte Informationen über diese Gebühren werden Ihnen beim Kauf Ihres Tickets zur Verfügung gestellt. Es können nach dem Kauf Ihres Flugscheins Steuern, Abgaben oder Gebühren anfallen, wenn diese Gebühren zu einem Zeitpunkt nach der Ausstellung Ihres Flugscheins erhoben wurden.
4.3 Währung
Alle Tarife, Steuern und Gebühren jeglicher Art sind in der Währung des Landes zu zahlen, in dem der Flugschein ausgestellt wird. Die Zahlung kann nach alleinigem Ermessen des Unternehmens in einer anderen Währung erfolgen.
ARTIKEL 5. BUCHUNG
5.1 Buchungsbedingungen
Um einen Flug zu buchen, müssen Sie sich mit uns oder einem autorisierten Agenten unserer Fluggesellschaft in Verbindung setzen.
5.2 Zeitliche Beschränkungen bei der Ticketausstellung
Bei der Buchung eines Fluges werden Sie von uns oder unserem bevollmächtigten Agenten über den genauen Zeitraum informiert, innerhalb dessen Sie Ihr Ticket bezahlen müssen. Wenn die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgt, wird Ihre Buchung höchstwahrscheinlich storniert.
5.3 Persönliche Daten
Wenn Sie einen Beförderungsvertrag mit dem Unternehmen schließen, nehmen Sie zur Kenntnis und akzeptieren Sie, dass wir persönliche Daten erfassen, wenn Sie unsere Dienstleistungen nutzen (unabhängig davon, ob die Dienstleistungen direkt von uns oder von anderen Unternehmen oder Agenten, erbracht werden, die in unserem Namen handeln), wenn Sie mit uns reisen, wenn Sie unsere Websites nutzen oder wenn Sie unser Call-Center oder unsere mobilen Anwendungen nutzen.
Wir werden Ihre persönlichen Daten nur dann verarbeiten, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Wir werden Ihre persönlichen Daten in den folgenden Situation verwenden:
5.3.1 Wenn wir den Vertrag, den wir mit Ihnen abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben, durchführen sollen.
5.3.2 In Fällen, in denen dies für unsere rechtmäßigen Interessen (oder die Interessen Dritter) notwendig ist und Ihre Interessen und Grundrechte nicht überwiegen.
5.3.3 In Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
5.3.4 Wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben haben.
Ferner erkennen Sie an und stimmen zu, dass solche Informationen höchstwahrscheinlich von und zu unseren Büros und unseren autorisierten Agenten übermitteilt werden sowie an Dritte, die direkt mit den oben genannten Zwecken in Verbindung stehen, sowie an die genannten staatlichen Behörden.
Sie können jederzeit einen schriftlichen Antrag auf Löschung Ihrer Daten aus unserer Datenbank oder auf Auskunft bezüglich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten stellen, auf den wir so schnell wie möglich antworten werden. Die Verordnung (EU) 2016/679 und das griechische Gesetz 4624/2019 über den Schutz personenbezogener Daten sind anwendbar.
5.4 Zuteilung von Sitzplätzen
Sie können Ihren bevorzugten Sitzplatz zugewiesen bekommen, wenn uns dieser mitgeteilt wird, aber wir können nicht garantieren, dass Ihnen ein bestimmter Sitzplatz zugewiesen wird. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, die Plätze jederzeit vor oder nach dem Einsteigen neu zuzuweisen, wenn dies insbesondere aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
5.5 Buchungsbestätigung
5.5.1 Wenn Sie darauf hingewiesen werden, dass Sie Ihre Buchung ausdrücklich bestätigen müssen und Sie dies dennoch nicht tun, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren. Wenn wir rechtzeitig darüber informiert werden, dass Sie doch befördert werden möchten, werden wir versuchen, Ihrer Bitte nachzukommen, indem wir Ihnen, wenn möglich, einen Sitzplatz auf demselben Flug oder einen Sitzplatz derselben Klasse auf dem nächsten verfügbaren Flug zuweisen.
5.5.2 Wenn ein Teil Ihrer Beförderung von anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden soll, sollten Sie sich an diese wenden, um Ihre Buchung zu bestätigen.
ARTIKEL 6. CHECK-IN UND EINSTIEG (BOARDING)
6.1 Die Check-in-Zeiten sind von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich. In jedem Fall müssen Sie sich über die am Flughafen des ersten Abfluges geltenden Check-in-Zeiten informieren, entweder über unsere Website oder bei dem Agenten, bei dem Sie den Flugschein gekauft haben. Für alle weiteren Abflüge von Flughäfen an Zwischenlandungsorten müssen Sie sich an den jeweiligen Flughäfen informieren.
6.2 Beim Check-in wird Ihnen mitgeteilt, wann genau Sie am Flugsteig erscheinen müssen. Wenn Sie diese Zeit nicht einhalten, kann Ihre Buchung storniert werden.
6.3 Ausschließlich der Passagier ist für Schäden verantwortlich, die ihm oder Dritten durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels entstehen.
ARTIKEL 7. VERWEIGERUNG UND BESCHRÄNKUNG DER BEFÖRDERUNG
7.1 Wir behalten uns das Recht vor, in den folgenden Fällen die Beförderung eines Passagiers oder seines Gepäcks aus Sicherheitsgründen oder nach unserem freien Ermessen zu verweigern:
(a) Dies ist nach geltendem Recht oder auf Anordnung von Justiz- oder anderen öffentlichen Behörden erforderlich;
(b) Ihre Beförderung würde die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort anderer Passagiere erheblich beeinträchtigen;
(c) Die Beförderung Ihres Gepäcks würde die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort anderer Passagiere erheblich beeinträchtigen; Ihr Gepäck ist nach unserer Ansicht aufgrund seiner Größe, Form, seines Gewichts, seines Inhalts oder seiner Art zur Beförderung ungeeignet oder wir sind der begründeten Ansicht, dass es unzureichend verpackt ist (https://www.olympicair.com/de/travel-information/travelling-with-olympic-air/baggage/);
(d) Ihr geistiger oder körperlicher Zustand gefährdet Ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Passagiere oder der Besatzung; Sie stehen unter dem Einfluss von verbotenen und/oder psychotropen Substanzen und/oder Alkohol, die Sie fluguntauglich machen;
(e) Sie wurden keiner Sicherheitskontrolle unterzogen oder haben diese verweigert oder haben geltende Sicherheitsvorschriften und Anweisungen nicht befolgt;
(f) Sie haben es versäumt, Ihre finanziellen Verpflichtungen aus dem Beförderungsvertrag zu erfüllen;
(g) Ihre Reisedokumente sind ungültig oder unzureichend, um in ein bestimmtes Land (Zielort oder Zwischenlandung auf Ihrer Reiseroute) einzureisen oder Sie weigern sich, sie einem befugten Mitarbeiter des Unternehmens oder der Flugzeugbesatzung auf Verlangen vorzuzeigen;
(h) Das von Ihnen beim Check-in vorgelegte Ticket ist gefälscht oder wurde als gestohlen oder verloren gemeldet oder wurde nicht bei uns oder einem bevollmächtigten Agenten gekauft; Ihre Identität entspricht nicht der als Passagier auf dem Flugschein angegebenen Person;
(i) Sie haben unsere Sicherheits- oder Personenschutzanweisungen nicht befolgt;
(j) Sie haben unser Rauchverbot an Bord des Flugzeugs nicht eingehalten oder verbotene elektronische Geräte an Bord verwendet.
Sollten wir oder unser bevollmächtigter Partner Ihre Beförderung aus einem dieser Gründe verweigern, übernehmen wir keine Haftung für etwaige Schäden.
7.2 Besondere Unterstützung
7.2.1. Wenn Sie besondere Unterstützung benötigen, müssen Sie uns dies im Voraus mitteilen. Für weitere Informationen über die besonderen Beförderungsbedingungen für Personen, die besondere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns oder an einen autorisierten Agenten.
7.2.2 Informationen über die Beförderung von hilfsbedürftigen Passagieren, minderjährigen Passagieren, Kleinkindern und Schwangeren finden Sie auf unserer Website.
ARTIKEL 8. GEPÄCK
8.1. Sie müssen sicherstellen, dass Sie mit den geltenden Gepäck-/Kabinengepäckbestimmungen vertraut sind und dass Ihr Gepäck die zulässigen Gewichts-/Abmessungsbestimmungen einhält, um zusätzliche Gebühren auf dem Flughafen zu vermeiden.
8.2. Sie müssen uns bei der Buchung Ihres Fluges mitteilen, ob Sie beabsichtigen, empfindliche oder zerbrechliche Gegenstände mitnehmen, die trotz ihrer Größe nicht als aufgegebenes Gepäck befördert werden dürfen und für die zusätzliche Gebühren anfallen können.
8.3 Verbotenes Gepäck
8.3.1 Fluggäste dürfen die folgenden Gegenstände (ohne Einschränkung) nicht in den Sicherheitsbereich und die Kabine eines Luftfahrzeugs mitnehmen:
1. Gewehre, Feuerwaffen und andere Waffen; alle Gegenstände, die in der Lage sind oder den Anschein erwecken, ein Projektil abzuschießen oder Verletzungen zu verursachen. Hierzu gehören: Feuerwaffen aller Art (wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten etc.), Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, Teile von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre), Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sog. „Ball Bearing Guns“, industrielle Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen, Armbrüste, Katapulte, Harpunen und Speere, Apparate zur Viehtötung, Geräte zur Betäubung und Schockbetäubung, Taser, Feuerzeuge, die wie Feuerwaffen aussehen.
2. Spitze und kantige Waffen und scharfe Gegenstände sowie Gegenstände mit einer Spitze oder Klinge, die Verletzungen verursachen können. Hierzu gehören: Äxte und Beile; Pfeile und Wurfpfeile; Steigeisen; Harpunen und Speere; Eisäxte und Eispickel; Schlittschuhe; Feststell- oder Springmesser (unabhängig von der Klingenlänge), Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm aus Metall oder einem anderen Material, das hart genug ist, um als Waffe verwendet werden zu können; Fleischerbeile, Macheten, offene Rasierer und Rasierklingen (aber keine Sicherheits- und Wegwerfrasierer, bei denen sich die Klingen in einer Hülle befinden), Säbel, Schwerter und Degen, Skalpelle, Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, Ski- und Walking-/Wanderstöcke, Wurfsterne; Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Kartonmesser, Messer aller Art, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Hammer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.
3. Stumpfe Gegenstände sowie jegliche stumpfe Gegenstände die Verletzungen verursachen können. Hierzu gehören: Baseball- und Softballschläger, feste oder flexible Schläger oder Stäbe, zB Billy Clubs, Totschläger, Gummiknüppel und Stäbe, Cricketschläger, Golfschläger, Hockeyschläger, Lacrosseschläger, Kajak- und Kanupaddel, Skateboards, Billard-, Snooker und Poolstöcke, Angelruten.
4. Kampfsportausrüstung z.B. Schlagringe, Keulen, Knüppel, Eispickel, Nunchakus, Kubotans, Kubasaunts.
5. Spreng- und Brandstoffe sowie andere explosive bzw. leicht brennbare Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und der Besatzung oder für die Sicherheit des Flugzeugs darstellen. Hierzu gehören: Munition, Sprengkapseln, Detonatoren und Zünder, Sprengstoffe und explosive Geräte, Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern oder Explosivkörpern, Granaten jeglicher Art, Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen, Feuerwerkskörper, Fackeln in jeder Form und andere pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk ("party poppers") und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen), Überallzündhölzer, Rauchkanister und Rauchpatronen, brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol, Farbe in Sprühdosen, Terpentin und Farbverdünner.
6. Alkoholische Getränke mit mehr als 70 Volumenprozent (140 Proof). Verpackungen mit bis zu 5 Litern alkoholischer Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 24%-70% sind jedoch zulässig;
7. Chemische und toxische Substanzen; sowie alle chemischen oder toxischen Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit von Passagieren und der Besatzung oder die Sicherheit des Flugzeugs darstellen. Dazu gehören die folgenden: Säuren und Laugen, z.B. verderbliche Nassbatterien, ätzende oder bleichende Substanzen, z.B. Quecksilber, Chlor, behindernde oder schwächende Sprays, z.B. Pfefferspray, Tränengas, radioaktives Material, z.B. medizinische oder kommerzielle Isotope, Gifte, infektiöses oder biologisches Gefahrgut, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren, Material, das sich spontan entzünden kann sowie Feuerlöscher.
8.3.2. Die folgenden Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden: Sprengstoffe, einschließlich Zünder, Fackeln, Granaten, Minen und Sprengstoffe, einschließlich Gase: Propan, Butan, entzündbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol, entzündbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Fackeln, Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Karosseriereparatursätze, toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut, radioaktives Material, einschließlich medizinische und kommerzielle Isotope, ätzende Stoffe, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien; sowie Komponenten des Kraftstoffsystems von Fahrzeugen, die Kraftstoff enthalten haben.
8.3.3 Die folgenden Gegenstände sollten nicht in Ihrem aufgegebenen Gepäck enthalten sein, sondern stets im Handgepäck mitgeführt werden: Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Wertpapiere, Medikamente, Vertragsunterlagen und andere wertvolle Gegenstände, Geschäftsdokumente, Pässe und Ausweispapiere.
Wir übernehmen keinerlei Haftung, falls Sie diese Beschränkungen nicht einhalten und dadurch ein Schaden entsteht.
8.3.4. Am 06.11.2006 traten auf allen Flughäfen der Europäischen Union geltende Sicherheitsmaßnahmen (Verordnung (EG) Nr. 1546/06 der Kommission) in Bezug auf Flüssigkeiten im nicht aufgegebenen Gepäck in Kraft. Gemäß dieser Europäischen Verordnung wurden Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Alkohol und Getränke, Gel, Creme, Klebstoff, Lotion, Parfüm, Shampoo, Wimperntusche, Lipgloss, Haarspray, Zahnpasta, Rasierschaum, Aerosole, Kontaktlinsenlösung, Honig, Marmelade, Suppe, Olivenöl und alle anderen Gegenstände von ähnlicher Konsistenz) in die Liste der verbotenen Gegenstände aufgenommen, die Sie nicht an Bord mitführen dürfen, sofern nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Europäische Verordnung gilt zusätzlich zu den bestehenden Vorschriften für Gegenstände, die nicht an Bord eines Flugzeugs befördert werden dürfen und betrifft nur die Flüssigkeiten in Ihrem nicht aufgegebenen Gepäck und nicht das aufgegebene Gepäck.
Gegenstände, die im nicht aufgegebenen Gepäck befördert werden können:
1. Flüssigkeiten in separaten Behältern mit einem Fassungsvermögen von jeweils nicht mehr als 100 ml. Sie müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter enthalten sein. Je Passagier darf nur ein solcher wiederverschließbarer Plastikbeutel verwendet werden. Er muss verschlossen sein und bei der Sicherheitskontrolle separat zur Kontrolle vorgelegt werden.
2. Während des Fluges benötigte Flüssigkeiten, die für medizinische oder diätetische Zwecke benötigt werden und Babynahrung. Sie können um Nachweis gebeten werden, dass sie während des Fluges benötigt werden.
3. Produkte, die in Geschäften hinter der Sicherheitskontrollen verkauft werden (Duty Free Shops). Diese Produkte müssen in einem speziellen versiegelten Beutel verpackt werden. Dieser spezielle versiegelte Beutel, der von den oben genannten Geschäften zur Verfügung gestellt wird, darf nicht geöffnet werden, bis Sie die Sicherheitskontrolle durchlaufen haben, ansonsten kann der Inhalt vom Sicherheitsdienst beschlagnahmt werden. Wenn Sie an einem EU-Flughafen bzw. in Norwegen, Island und der Schweiz umsteigen, öffnen Sie den Beutel nicht vor der Kontrolle an Ihrem Transitflughafen bzw. erst nach der Kontrolle am letzten Transitflughafen, wenn Sie mehr als einmal umsteigen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den Mengen in dem oben genannten wiederverschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden.
Das Personal der Sicherheitskontrolle ist verpflichtet, Sie aufzufordern, alle Flüssigkeiten, die nicht den Bedingungen der neuen Europäischen Verordnung entsprechen, zu entsorgen. Solche Gegenstände werden als unverwendbar dem Recycling zugeführt.
Bitte beachten Sie, dass die obige Liste der verbotenen Gegenstände in diesem Artikel lediglich als Anhaltspunkt dient und nicht abschließend ist. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an Bord ist strafbar. Bitte konsultieren Sie uns vor Ihrer Reise bzgl. der Gegenstände, die Sie mitführen möchten, um festzustellen, ob sie in diese Kategorien fallen oder schauen Sie auf unserer Website nach weiteren Informationen.
Wir sind nicht verantwortlich für Schäden oder Verluste, die Ihnen aufgrund der Einfuhrverbote dieser Gegenstände in Ihrem Zielland entstehen können. Es wird Ihnen daher empfohlen, sich bei den örtlichen Behörden dieses Landes entsprechende Informationen zu beschaffen.
8.4. Jedes aufgegebene Gepäck, das gemäß den Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen befördert wird, wird an den Inhaber des Gepäckscheins ausgehändigt, d.h. der Person, die dem Luftfahrtunternehmen den im Beförderungsvertrag bzw. der Rechnung des Luftfahrtunternehmens angegebenen Preis bezahlt hat. Im Falle der Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks kann eine Klage gegen das Luftfahrtunternehmen nur nach einer vorherigen schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs durch den Berechtigten gegen das Luftfahrtunternehmen eingereicht werden. Die Geltendmachung des Anspruchs hat innerhalb von sieben (7) Tagen - oder einundzwanzig (21) Tagen im Falle einer Verspätung - ab dem Tag, an dem das Gepäck dem Passagier zur Verfügung gestellt wurde, zu erfolgen.
8.4.1. Entgegennahme von aufgegebenem Gepäck
Aufgegebenes Gepäck wird von den Passagieren wieder abgeholt, sobald es ihnen am Ziel- oder Transitflughafen zur Verfügung gestellt wird. Ausschließlich die Person, die den bei der Abfertigung ausgestellten Gepäckschein besitzt, ist berechtigt, das Gepäck abzuholen bzw. dessen Aushändigung zu verlangen. An eine Person, die keinen Gepäckschein vorlegt, kann das Gepäck nur dann ausgehändigt werden, wenn diese Person zweifelsfrei nachweist, dass sie der rechtmäßige Besitzer des Gepäcks ist. Die Aufbewahrungspflicht des Unternehmens für nicht abgeholtes Gepäck oder Gepäck ohne Kontaktinformationen beschränkt sich auf maximal sechs (6) Monate; danach übernimmt das Unternehmen die alleinige Verwaltung des registrierten Gepäcks.
8.5 Haustiere
Die Beförderung von Haustieren unterliegt der Zustimmung des Tierhalters und bestimmten Bedingungen, die auf unserer Website einsehbar sind. Zusammenfassend gelten die folgenden Bedingungen:
8.5.1 Haustiere können nur nach Absprache mit der Fluggesellschaft in der Passagierkabine mitgeführt werden. Es gelten Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Anzahl von Haustieren, die an Bord mitgeführt werden dürfen: Kleine Hunde, Katzen und Blindenhunde. Blindenhunde werden unter bestimmten Bedingungen, über die Sie auf Anfrage informiert werden, kostenlos befördert. Das Gesamtgewicht des Tieres und des Käfigs ist gebührenpflichtig und nicht im Freigepäckgewicht enthalten.
8.5.2. Die Passagiere sind verpflichtet, vor der Abreise alle für die Ein- und Ausreise ihrer Haustiere zum und vom Zielort bzw. zu den Zwischenlandeorten erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und sind dafür verantwortlich, ihre Haustiere in geeigneten Käfigen zu befördern. Die Passagiere sind für die Sicherheit, Gesundheit und das Verhalten ihrer Haustiere verantwortlich. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Passagieren oder Dritten durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen. Haustierhalter haften für alle Kosten, Bußgelder, Auslagen und andere Schäden.
ARTIKEL 9. FLUGPLAN, VERSPÄTUNGEN, FLUGANNULLIERUNGEN
9.1 Flugplan
Die auf Ihrem Flugplan oder Flugschein angegebenen Flugzeiten können sich nach dem Datum der Veröffentlichung des Flugplans oder sogar nach der Ausstellung Ihres Tickets bis zum Datum Ihres Fluges ändern. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten zur Verfügung gestellt haben und Ihr Ticket von unserer Gesellschaft ausgestellt wurde, werden wir alle zumutbaren Bemühungen unternehmen, um Sie über Änderungen zu informieren.
9.2 Annullierungen – Verspätungen – Beförderungsverweigerung
Das Unternehmen ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen oder Gepäck zu vermeiden. In Ausnahmesituationen kann es sein, dass Ihr Flug von einer anderen Fluggesellschaft und/oder mit einem anderen Flugzeug durchgeführt wird.
Im Falle einer Änderung des Flugplans, einer Flugannullierung, einer großen Verspätung (mehr als zwei Stunden) oder der Beförderungsverweigerung gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der jeweils gültigen Fassung.
ARTIKEL 10. ERSTATTUNGEN
10.1 Sie erhalten eine Rückerstattung des Preises Ihres Flugscheins oder ggf. eines nicht genutzten Teils davon gemäß den zum Zeitpunkt der Ausstellung Ihres Flugscheins geltenden Regelungen. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen die Passagiere ihren Flugschein und alle nicht verwendeten Flugcoupons vorlegen. Als verloren gemeldete Flugscheine sind davon ausgeschlossen.
10.2 Die Rückerstattung erfolgt an die im Flugschein als Fluggast angegebene Person bzw. an die Person, die hinreichend nachweist, dass sie den Flugschein bezahlt hat oder an einen von dieser Person benannten und ausreichend bevollmächtigten Dritten.
10.3 Währung: Wir behalten uns vor, den Ticketpreis auf die gleiche Weise und in der gleichen Währung zu erstatten, die für den Kauf des Tickets verwendet wurde.
10.4 Rückerstattungen von Tickets, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, werden ausschließlich dem Konto der für den Kauf verwendeten Kreditkarte gutgeschrieben.
ARTIKEL 11. VERHALTEN DER PASSAGIERE AN BORD
11.1 Während des gesamten Fluges sind Sie verpflichtet, die Anweisungen der Besatzung bezüglich Ihrer Sicherheit und der Verwendung von elektronischen Geräten zu befolgen.
Wenn Ihr Verhalten an Bord die Sicherheit des Flugzeugs oder von Personen oder Gegenständen an Bord gefährdet oder wenn Sie die Besatzung an der Ausübung ihrer Pflichten hindern oder sich weigern, die Anweisungen der Besatzung zu befolgen, insbesondere in Bezug auf Rauchen/Alkoholkonsum/Drogenkonsum oder wenn Ihr Verhalten zur Beeinträchtigung des Wohlbefindens, Schäden oder Verletzungen von Fluggästen oder Besatzungsmitgliedern führt, werden wir alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dieses Verhalten zu unterbinden, auch durch Zwangsmaßnahmen während des gesamten Fluges.
Wir behalten uns das Recht vor, Sie von Bord zu weisen und Ihnen die weitere Beförderung zu verweigern. Wir behalten uns auch vor, Strafanzeige wegen der an Bord begangenen Verstöße zu erstatten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Schadensersatz wegen der Schäden, die uns durch Ihr Verhalten an Bord entstehen, zu verlangen.
11.2 Wenn der Kapitän aufgrund Ihres Verhaltens die Flugroute ändert, um auf einem anderen Flughafen als dem Zielflughafen zu landen, damit Sie das Flugzeug verlassen, werden Ihnen alle entsprechenden Kosten und Ausgaben in Rechnung gestellt.
ARTIKEL 12. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN – GESCHÄFTSPARTNER
Im Falle einer Autovermietung oder einer Hotelbuchung gelten die Bestimmungen unserer Geschäftspartner. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich mit diesen Richtlinien vertraut zu machen.
ARTIKEL 13. VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN
13.1 Die Passagiere sind für die Beschaffung und die regelmäßige Aktualisierung aller für die Reise erforderlichen Reisedokumente und Visa sowie für die Einhaltung aller am Abflug-, Ankunfts- oder Transitort geltenden Gesetze, Vorschriften und Reisebedingungen verantwortlich und tragen alle Konsequenzen der Nichteinhaltung. Alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einreise-/Ausreisedokumente, Gesundheitsdokumente und andere Dokumente, die nach den in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Anforderungen oder Reisebedingungen erforderlich sind, müssen vor der Reise vorgelegt werden. Sie erkennen an und sind damit einverstanden, dass wir Kopien dieser Dokumente aufbewahren müssen, um sie den zuständigen Behörden bestimmter Länder auf Verlangen vorzulegen.
Sollten uns Bußgelder, Strafen, Kosten und/oder Schäden infolge Ihrer Nichteinhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen, Anforderungen oder anderen Reisebedingungen in den betreffenden Ländern auferlegt werden oder nicht in der Lage sein, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, sind Sie verpflichtet, uns alle entsprechenden Beträge zu erstatten. Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, müssen Sie außerdem alle Bußgelder oder Gebühren, die uns von den jeweiligen Behörden auferlegt werden, sowie die Kosten für Ihren Transport aus diesem Land bezahlen. Der für die Beförderung zu dem Ort, an dem Ihnen die Einreise verweigert wurde, erhobene Ticketpreis ist nicht erstattungsfähig.
13.2 Gepäckkontrolle
Auf Anforderung müssen Sie die Kontrolle Ihres Gepäcks durch die Zollbehörden, Flughafenbehörden oder andere Regierungsbehörden zulassen. Wir sind nicht verantwortlich für Schäden oder Verluste, die Ihnen während einer solchen Kontrolle entstehen oder wenn Sie die Vorgaben hierzu nicht einhalten.
13.3 Kontrolle von Passagieren und Gepäck
Aus Sicherheitsgründen kann ein Fluggast aufgefordert werden, die Durchsuchung seiner Person und seines Gepäcks mit Hilfe von Röntgentechnik zu erlauben. Das Gepäck kann auch in seiner Abwesenheit kontrolliert werden, um festzustellen, ob sein Gepäck Gegenstände enthält, die oben in Artikel 8 dargestellt sind. Wenn der Fluggast nicht bereit ist, einer solchen Aufforderung nachzukommen, wird das Luftfahrtunternehmen die Beförderung des Fluggastes oder des Gepäcks verweigern. Wenn Ihnen infolge der körperlichen Kontrolle ein Schaden entsteht oder wenn die Röntgenkontrolle oder die Gepäckkontrolle Schäden an Ihrem Gepäck verursacht, übernehmen wir keine Haftung für diese Schäden, es sei denn, sie sind nachweislich auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen.
ARTIKEL 14. LEISTUNGEN ANDERER LUFTFAHRTUNTERNHEMEN
Im Sinne des Montrealer Übereinkommens wird die Beförderung, die von uns in Zusammenarbeit mit anderen Fluggesellschaften mit einem einzigen Flugschein oder einem kombinierten Flugschein durchgeführt wird, als eine einheitliche Beförderung angesehen.
ARTIKEL 15. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
15.1 Allgemeine Bestimmungen
Unsere Haftung als ausführendes Luftfahrtunternehmen sowie die Haftung der anderen Luftfahrtunternehmen, die möglicherweise an Ihrer Reise beteiligt sind, wird in den jeweiligen Beförderungsbedingungen geregelt. Unsere Haftung unterliegt den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens, das durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 und die geltenden nationalen Gesetze umgesetzt wurde. Wir haften nicht für Schäden, die entstehen, obwohl wir die die anwendbaren Gesetze und staatlichen Anweisungen und Verordnungen einhalten.
15.1.1 Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen dieses Artikels ist unsere Haftung für Schäden insoweit beschränkt, soweit Ihr eigenes Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) zur Entstehung des Schadens beigetragen oder zur Vergrößerung des Schadens geführt hat.
15.1.2 Haftung von vertraglichen und anderen Luftfahrtunternehmen
Wir haften nur für Schäden, die während eines Fluges oder eines Teils des Fluges entstehen, für den ein Ticket mit unserem Code als Fluggesellschaft ausgestellt wurde. Wenn wir für eine andere Fluggesellschaft ein Ticket ausstellen oder für eine andere Fluggesellschaft bei der Abfertigung Gepäck entgegennehmen, handeln wir im Namen dieses anderen Luftfahrtunternehmens. Bei aufgegebenem Gepäck können Sie sowohl beim ersten als auch beim letzten Luftfahrtunternehmen der Reiseroute Ansprüche geltend machen sowie bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, auf der die Zerstörung, der Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung stattgefunden hat. Wird der Flug nicht von der Fluggesellschaft durchgeführt, deren Code auf Ihrem Flugschein angegeben ist (vertragliches Luftfahrtunternehmen), können Sie sowohl gegenüber dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen als auch gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen Ansprüche geltend machen. Unsere Haftung kann unter keinen Umständen die Höhe des nachgewiesenen Schadens übersteigen. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haften wir nur, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
15.1.3 In den Fällen, in denen unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere autorisierten Agenten, unsere Mitarbeiter, unsere Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen. Keine dieser Personen kann die Bedingungen des Beförderungsvertrages widerrufen oder ändern.
15.2. Entschädigung im Falle von Tod oder Verletzung
Für Schäden bis zu 113.100 SZR (umgerechnet ca. 139.272 EUR) bei Tod oder Körperverletzung, die durch einen Flugunfall oder während des Ein- oder Aussteigens verursacht wurden, kann das Luftfahrtunternehmen seine Haftung nicht ausschließen oder beschränken, es sei denn, der Fluggast hat den Schaden durch Fahrlässigkeit oder durch eine andere unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung verursacht oder dazu beigetragen. Bei Ansprüchen, die über diesen Betrag hinausgehen, können wir unsere Haftung bestreiten, ausschließen oder beschränken, wenn wir nachweisen können, dass der Schaden nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen ist oder dass der Fluggast zu seinem eigenen Schaden beigetragen hat. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, sind wir außerdem verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorauszahlung zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu leisten. Im Todesfall darf dieser Vorschuss nicht weniger als 16.000 SZR betragen (umgerechnet ca. 19.702,44 EUR). Dieser Vorschuss darf weder als Anerkenntnis der Haftung unsererseits ausgelegt noch mit späteren Zahlungen verrechnet werden.
15.3 Verspätung von Passagieren
Bei Verspätungen von Passagieren haften wir für Schäden, es sei denn, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für die Verspätung von Fluggästen ist auf 4.694 SZR (umgerechnet ca. 5.110,32 EUR) begrenzt.
15.4 Verspätung von Gepäck
Bei Verspätung von Gepäck haften wir für Schäden, es sei denn, wir haben alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Verspätung ergriffen oder es war unmöglich, solche Maßnahmen zu ergreifen. Unsere Haftung bei Gepäckverspätung unterliegt einem Haftungshöchstbetrag von 1.519 SZR (umgerechnet ca. 1.862 EUR) und beinhaltet auch alle Ansprüche wegen Zerstörung, Verlust, Beschädigung und immaterielle Schäden.
15.5 Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Wir haften für Schäden, die bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck entstehen, unter der Bedingung, dass das Ereignis, das die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung verursacht hat, an Bord des Flugzeugs oder während eines Zeitraums stattgefunden hat, in dem sich das aufgegebene Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft befand. Wir haften jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf einen dem Gepäck innewohnenden Mangel oder auf die Eigenart des Gepäcks zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände haften wir, wenn der Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Unsere Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck unterliegt einem Haftungshöchstbetrag von 1.519 SZR (umgerechnet ca. 1.862 EUR) und beinhaltet auch alle Ansprüche wegen Zerstörung, Verlust, Beschädigung und immaterielle Schäden. Wenn Sie beim Check-in eine spezielle Versicherungserklärung bzgl. eines höheren Werts ausgefüllt und die entsprechende Gebühr bezahlt haben, ist unsere Haftung auf den höchsten von Ihnen angegebenen Wert beschränkt.
15.6. Rechtliche Grundlage dieser Regelungen
Die Grundlage für die oben beschriebenen Regelungen sind das Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999, die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002) und die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
15.7 Diese Beförderungsbedingungen schließen unsere Rechte nicht aus, unsere Haftung gemäß den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und des nationalen Rechts auszuschließen und zu beschränken. Das Luftfahrtunternehmen kann sich jederzeit auf diese Rechte berufen.
ARTIKEL 16. BESCHRÄNKUNGEN BZGL. SCHADENSANZEIGEN UND GERICHTLICHER MASSNAHMEN
16.1 Schriftliche Anzeige bzgl. Beschädigung, Verlust oder Verspätung von Gepäck
Es wird davon ausgegangen, dass das Gepäck dem Inhaber zu dem Zeitpunkt, zu dem derjenige, der den beim Check-in an den Flugschein angehefteten Gepäckschein erhalten hat, das Gepäck vorbehaltlos entgegennimmt, unbeschädigt, rechtzeitig und in angemessener Weise zurückgegeben wird.
Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks müssen die Fluggäste bei der Lost-and-Found-Stelle des Zielflughafens oder schriftlich bei dem Luftfahrtunternehmen ihren Schaden geltend machen, sobald der Schaden festgestellt wird. Bei Beschädigung von aufgegebenem Gepäck muss der Fluggast innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, in beiden Fällen ab dem Datum, an dem das Gepäck dem Fluggast zur Verfügung gestellt wurde, den Schaden bei der Kundendienstabteilung der Fluggesellschaft anzeigen und geltend machen.
16.2 Rechtliche Schritte
Schadensersatzklagen müssen innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Datum der Ankunft des Flugzeugs oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug ankommen sollte, erhoben werden, andernfalls verliert der Fluggast sein Recht auf Schadensersatz. Die Berechnung dieser Frist richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem die Klage anhängig ist bzw. eingereicht wird.
ARTIKEL 17. ZUSÄTZLICHE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Es gelten folgende zusätzliche Beförderungsbedingungen:
17.1 Unbeschadet des Vorstehenden haften wir nicht für Schäden, die unmittelbar und ausschließlich entstehen, obwohl wir die anwendbaren Gesetze, staatlichen Vorschriften, Verordnungen und Anweisungen eingehalten haben und für Schäden, die aufgrund der Nichteinhaltung der Gesetze durch einen Fluggast usw. entstehen sowie für die Folgen einer solchen Nichteinhaltung. Der Fluggast ist für die Einhaltung aller Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen und Reisebedingungen verantwortlich, die in den Abflug-, Ziel- oder Transitländern gelten, einschließlich aller Vorschriften und Anweisungen des Luftfahrtunternehmens. Die Fluggesellschaft ist nicht verantwortlich für die Unterstützung und Informationen, die den Passagieren schriftlich oder anderweitig von einem autorisierten Agenten oder einem Mitarbeiter des Luftfahrtunternehmens hinsichtlich der Beschaffung der erforderlichen Dokumente oder Visa sowie der Einhaltung der Gesetze, Vorschriften, Anordnungen und Bedingungen angeboten wird.
17.2 Alle Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen, die für das Luftfahrtunternehmen gemäß den Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen gelten, gelten auch für die Agenten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Fluggesellschaft sowie für alle Personen, die vom Luftfahrtunternehmen zur Durchführung der Beförderung eingesetzt werden (einschließlich der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen dieses Luftfahrtunternehmens).
17.3 Das Luftfahrtunternehmen verpflichtet sich, alle zumutbaren Bemühungen zu unternehmen, um die Beförderung von Fluggästen und Gepäck pünktlich durchzuführen. Wenn die Fluggesellschaft aufgrund von Umständen, die sich seiner Kontrolle entziehen, den Flug annulliert oder der Flug sich verspätet oder für einen Passagier kein Sitzplatz zur Verfügung steht oder wenn das Luftfahrtunternehmen nicht an einem Zwischenlandeort oder am Zielort landet oder wenn der Passagier einen gebuchten Anschlussflug verpasst, gilt für die Fluggesellschaft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 das folgende:
17.3.1 Der Fluggast wird auf einen anderen planmäßigen Flug umgebucht, auf dem ein Sitzplatz verfügbar ist; oder
17.3.2 Der Fluggast wird zu dem auf dem Flugschein angegebenen Zielort auf einen eigenen Flug der Fluggesellschaft umgebucht oder auf einen Flug eines anderen Luftfahrtunternehmens oder im Wege des Landtransports befördert. Wenn die Summe aus Flugpreis, Übergepäckgebühr und anwendbaren Servicegebühren für die geänderte Flugstrecke höher ist als der Erstattungswert des Tickets oder des anwendbaren Teils des Tickets, verlangt das Luftfahrtunternehmen vom Passagier keinen zusätzlichen Flugpreis bzw. keine zusätzlichen Gebühren und erstattet die Differenz, wenn der Flugpreis und die Gebühren der geänderten Flugstrecke niedriger sind; oder
17.3.3. Der Passagier erhält eine Rückerstattung gemäß den Tarifbedingungen und den geltenden Gesetzen und ist somit von jeder Haftung gegenüber dem Passagier befreit.
17.3.4 Wir zahlen eine Entschädigung, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird sowie eine Entschädigung aus anderen Gründen gemäß den geltenden Gesetzen.
Aus Sicherheitsgründen können wir unter bestimmten Umständen die Benutzung von elektronischen Geräten an Bord verbieten, einschränken oder zulassen, insbesondere von Mobiltelefonen, Laptops, tragbaren Aufnahmegeräten, tragbaren Radiogeräten, CD-Spielern, elektronischen Spielgeräten, Sendern einschließlich funkgesteuerten Geräten und Walkie-Talkies. Beachten Sie, dass Kopfhörer und Herzschrittmacher erlaubt sind.
ARTIKEL 18. AUSLEGUNG
Die Überschriften dieser Beförderungsbedingungen haben lediglich hinweisenden Charakter und wurden nur zur Erleichterung der Bezugnahme hinzugefügt. Sie schränken die Auslegung dieser Beförderungsbedingungen in keiner Weise ein.
BESCHWERDEN
Wenn Sie eine Beschwerde über unser Unternehmen oder unsere Dienstleistungen haben, können Sie sich unter Verwendung der folgenden Kontaktdaten an uns wenden:
Postanschrift: Olympic Air, Customer Service Department, Building 57, Athens International Airport, 190 19 Spata, Artemida, Attaica, Greece
Tel.: +30 210 3550300 (Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Ortszeit)
Fax: +30 210 3550188.
Wenn wir Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten, können Sie sich alternativ an folgende Stellen wenden:
A. An die Europäische Kommission, die eine elektronische Plattform zur Streitbeilegung (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) eingerichtet hat, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufgeschäften zwischen Verbrauchern und Online-Händlern beizulegen.
B. An den Verbraucher-Ombudsmann
C. Für Klagen gegen OLYMPIC AIR in der Bundesrepublik Deutschland ist die Kanzlei
Urwantschky Jacobsen PartmbB
Neue Strasse 44
89073 Ulm
Deutschland
zustellungsbevollmächtigt.
17.2 Passagierrechte gemäß dem israelischen Aviation Services Law (ASL)
Hinweis auf Ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Flugverspätung oder Flugannullierung
Dieser Hinweis enthält wichtige Informationen über Ihre Rechte gemäß dem israelischen Aviation Services Law (Entschädigung und Unterstützung bei Flugannullierungen und Änderungen der Bedingungen), 5772-2012 (das „ASL“). Die Rechte, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird, gelten unter folgenden Bedingungen:
- Sie haben eine bestätigte Buchung für einen Flug, der von der Fluggesellschaft zu einem Tarif durchgeführt wird, der der Öffentlichkeit direkt oder indirekt zur Verfügung steht; und
- Sie haben sich (sofern Ihr Flug nicht annulliert wurde) vor der in unseren Allgemeinen Reisebedingungen oder damit zusammenhängenden Bestimmungen angegebenen Meldeschlusszeit am Check-in-Schalter eingefunden; und
- Sie mit einem Flug reisen, der von einem Flughafen in Israel abfliegt oder auf einem Flughafen in Israel ankommt (es sei denn, es ist offensichtlich, dass Sie in einem anderen Land Leistungen oder Ausgleichsleistungen erhalten haben und dass diese Leistungen, Ausgleichsleistungen und Unterstützungen direkt Ihrem Anspruch nach dem ASL entsprechen); und
- Ihnen die Beförderung nicht aus einem Grund verweigert wurde, der in unseren Allgemeinen Reisebedingungen oder damit zusammenhängenden Bestimmungen aufgeführt ist; und
- Ihnen die Beförderung unbeabsichtigt verweigert wurde oder Ihr Flug um mehr als zwei Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit verspätet ist oder annulliert wurde.
NICHTBEFÖRDERUNG
Es ist eine Richtlinie der Fluggesellschaft, ihre Flüge nicht zu überbuchen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Sitzplatz für einen Fluggast mit bestätigter Buchung nicht verfügbar ist, suchen wir nach Freiwilligen, die ihren Sitzplatz gegen eine zwischen uns und dem Freiwilligen vereinbarte Entschädigung aufgeben, bevor wir anderen Fluggästen unbeabsichtigt die Beförderung verweigern. Wenn es nicht genügend Freiwillige gibt und wir Ihnen unbeabsichtigt die Beförderung verweigern, haben Sie Anspruch auf die in diesem Kapitel beschriebenen Rechte (wie bei einer Flugannullierung), es sei denn, Ihre Beförderung wurde aus triftigen Gründen verweigert, z. B. aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder wegen unzureichender Reiseunterlagen.
FLUGVERSPÄTUNG ZWISCHEN 2 UND 8 STUNDEN
FLUGAUSFÄLLE UND VERSPÄTUNGEN VON MEHR ALS 8 STUNDEN
Wenn Ihr Flug annulliert wird, vorverlegt wurde oder sich um mehr als 8 Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf die unten aufgeführten Rechte (siehe Abschnitt 1, 2, und 3). Hinsichtlich Ihres Anspruchs auf Entschädigung beachten Sie bitte, dass die Fluggesellschaft berechtigt ist, die Entschädigung abzulehnen, wenn (die „Ausnahmen“):
- Sie mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Stornierung informiert werden; oder
- Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Stornierung informiert werden und Ihnen eine Flugumleitung angeboten wird, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel weniger als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen; oder
- Sie weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Stornierung informiert werden und Ihnen eine Flugumleitung angeboten wird, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen; oder
- die Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hatte, obwohl sie alles in ihrer Macht Stehende getan hätte; der Flug aufgrund eines Streiks oder eines geschützten Arbeitsstreiks annulliert wurde; der Flug storniert wurde, um die Entweihung des Sabbats oder eines jüdischen Feiertags zu verhindern.
- Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht, wenn Sie sich weigern, mit dem alternativen Flug zu fliegen, weil dieser Ihrer (Ihren) Begleitperson(en) nicht angeboten wurde oder aus Gründen der Sicherheit, der Religion oder aus medizinischen Gründen.
1. ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCH
Wenn Sie unbeabsichtigt nicht befördert werden, Ihr Flug annulliert wird oder sich um acht Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verspätet, haben Sie, vorbehaltlich der oben genannten Ausnahmen, Anspruch auf die folgenden Leistungen von uns:
A. 1.390 ILS für alle Flüge bis 2.000 km; oder
B. 2.220 ILS für alle Flüge zwischen 2.000 km und 4.500 km; oder
C. 3.340 ILS für alle Flüge von mehr als 4.500 km
Die vorgenannte Ausgleichsleistung wird um 50 % gekürzt, sofern die Verspätung bei der Landung am Endziel gegenüber der ursprünglichen Landezeit die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht um 4 Stunden (Flüge, die unter A fallen), 5 Stunden (Flüge, die unter B fallen) oder 6 Stunden (Flüge, die unter C fallen) überschreitet. Die Entschädigung wird, wenn sie fällig ist, innerhalb von 45 Tagen nach Eingang einer schriftlichen Anfrage an die Kundenbetreuung geleistet. Die Entschädigung erfolgt per Banküberweisung oder Scheck oder auf eine andere, vom Passagier schriftlich vereinbarte Weise.
2. ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG ODER FLUGUMLEITUNG
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder Ihr Flug storniert wird oder sich um mindestens 8 Stunden verspätet, haben Sie die Wahl zwischen:
a) Erstattung des für das Flugticket gezahlten Betrags, einschließlich Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstiger verbindlicher Zahlungen innerhalb von 21 Tagen nach Eingang des schriftlichen Antrags „Erstattung des Flugtickets zum Endziel“; oder
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
c) Flugumleitung zum Endziel unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Belieben, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen.
Wenn sich Ihr Flug um mindestens fünf Stunden verspätet und Sie sich dafür entscheiden, die Reise nicht anzutreten, haben Sie Anspruch auf die unter a) genannten Erstattungen sowie gegebenenfalls auf einen Rückflug zum ersten Abflugort zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn Sie bei einer Verspätung von mindestens 5 Stunden Ihre ursprüngliche Reiseplanung nicht fortsetzen möchten, können Sie sich für eine Erstattung oder eine Umleitung entscheiden. Wenn die Flugverspätung jedoch auf einen geschützten Streik zurückzuführen ist, haben Sie nur Anspruch auf Erstattung; und auf a) und b) oben. Ist es der Fluggesellschaft nicht möglich, die oben beschriebene Betreuung zu organisieren, erstattet sie Ihnen auf Antrag bei der Kundenbetreuung die angemessenen, quittierten Kosten.
Erstattung des für das Flugticket gezahlten Betrags, einschließlich Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstiger verbindlicher Zahlungen innerhalb von 21 Tagen nach Eingang des schriftlichen Antrags.
3. ANSPRUCH AUF UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Unterstützungsleistungen werden erbracht, wenn sich die Abflugzeit eines Fluges um mindestens zwei Stunden gegenüber dem geplanten Abflug verzögert.
Erwartet die Fluggesellschaft eine Flugverspätung von mindestens 2 Stunden, werden Ihnen kostenlos angeboten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungsgutscheine in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern dadurch der Abflug des Flugzeugs nicht weiter verzögert wird;
b) zwei Telefongespräche, Telex- oder Faxmitteilungen oder E-Mails;
Erwartet die Fluggesellschaft eine Flugverspätung von 5 bis 8 Stunden, werden Ihnen gegebenenfalls ebenfalls kostenlos angeboten:
c) eine Hotelunterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Übernachtungen oder ein zusätzlicher als der von Ihnen vorgesehene Aufenthalt erforderlich wird;
d) die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder andere).
4. ÄNDERUNG DER REISEBEDINGUNGEN
Wenn Sie in eine höhere als die auf dem Flugticket angegebene Beförderungsklasse eingestuft werden, fallen für Sie keine zusätzlichen Gebühren an und Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn Sie unbeabsichtigt in eine niedrigere als die auf dem Flugschein angegebene Beförderungsklasse eingestuft werden, erhalten Sie für alle Flugabschnitte, die länger als 4500 km sind, eine Erstattung von 100 % des Preises für das Flugticket. Für Flugabschnitte unter 4500 km zahlt die Fluggesellschaft einen Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises, multipliziert mit dem Verhältnis zwischen der betroffenen Flugstrecke und der Gesamtflugstrecke.
Dieser Hinweis ist nach dem israelischen Aviation Services Law (Entschädigung und Unterstützung bei Stornierungen und Änderungen der Reisebedingungen), 5772-2012, erforderlich. Alle rechtlichen Ansprüche oder Maßnahmen, die im Falle eines Rechtsstreits ergriffen werden, sollten sich ausschließlich auf den Gesetzestext stützen.
Hinweis nach dem israelischen Verbraucherschutzgesetz
Gemäß dem israelischen Verbraucherschutzgesetz („CPL“) 5741-1981.
Jede Transaktion, die im Rahmen eines „Fernabsatzgeschäfts“ (gemäß der Definition dieses Begriffs in der israelischen CPL) durchgeführt wird, kann innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum der Transaktion oder ab dem Datum des Erhalts der Transaktionszusammenfassung storniert werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, und nicht weniger als sieben (7) Tage, die keine Ruhetage sind, vor dem Abflugdatum des ersten Fluges auf Ihrer Reiseroute. Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn Sie ein Verbraucher sind, der „behindert“, „Rentner“ oder „Neueinwanderer“ ist, wie diese Begriffe in der CPL definiert sind, können Sie eine „Fernabsatztransaktion“ innerhalb von vier (4) Monaten ab dem Datum der Transaktion oder ab dem Datum des Erhalts der Transaktionszusammenfassung (wie in der CPL vorgeschrieben) und nicht weniger als sieben (7) Tage, die keine Ruhetage sind, vor dem Abflugdatum des ersten Fluges auf Ihrer Reiseroute stornieren.
Dies gilt nur für Transaktionen, bei denen es zu einem Gespräch zwischen Ihnen und dem Verkäufer kam (einschließlich eines Gesprächs über elektronische Kommunikationsmittel). Bitte beachten Sie, dass wir berechtigt sind, Unterlagen zu verlangen, um Ihren Status zu überprüfen.
Wenn eine Stornierung gemäß den oben genannten Bestimmungen der CPL erfolgt, beträgt die Stornierungsgebühr 5 % oder 100 ILS, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
Wenn eine Stornierung gemäß den Bestimmungen der CPL eine Folge von Nichterfüllung, Nichterbringung der Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt oder einer anderen angeblichen Vertragsverletzung ist, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierungsmitteilung.
Die Stornierung eines „Fernabsatzgeschäfts“ kann auf jede der folgenden Arten erfolgen:
• Mündlich, über unser Callcenter, unter der Telefonnummer +30 210 6261000
• Über die offizielle Aegean-Website: www.aegeanair.com → Hilfe & Kontakt → E-Mail
• Per Fax: nicht verfügbar;
Die Stornierung muss den Namen des Kunden und die Identifikationsnummer enthalten.
Erstattung nicht genutzter Steuern und Gebühren
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle nicht genutzter Tickets gemäß dem israelischen Verbraucherschutzgesetz ein Recht auf Erstattung der Steuern und Gebühren haben können.