Die Sicherheit unserer Passagiere und Besatzung hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund bitten wir Sie, das Verbot in Bezug auf die Mitnahme der unten aufgelisteten Gegenstände zu berücksichtigen, die Ihnen oder anderen Passagieren möglicherweise Schaden zufügen können.
Bei der Vorbereitung auf Ihren Flug, beachten Sie bitte genau die Richtlinien.
Nicht erlaubte Gegenstände sind:
- Alle Sprengstoffe oder hochentzündliche Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder der Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen. Beispiele für solche Materialien wären: Jede Art von Munition oder Sprengkörper oder ähnliche Mechanismen, Gase und Gasbehälter, leicht entflammbare Flüssigbrennstoffe, jede Art von Feuerwerk, Farbbehälter und –Materialien, Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70% Vol., Azeton, usw.
- Jede chemische oder toxische Substanz, zum Beispiel: Säuren und Laugen, ätzende oder bleichende Substanzen, Abwehr- und Betäubungssprays, radioaktive Stoffe, Gifte.
- Infektiöses oder gefährliches biologisches Material, z. B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren.
Die folgenden Gegenstände sollten nicht im aufgegebenen Gepäck, sondern immer im Handgepäck mitgeführt werden: Medikamente, Schmuck, Bargeld, Versicherungspolicen, Wertpapiere, Verträge, amtliche Dokumente, Urkunden, Muster und im Allgemeinen alle Wertsachen, zerbrechliche Gegenstände und elektronischen Geräte (Laptops, Videokameras, Ladegeräte usw.).
Wenn Sie zerbrechliche Gegenstände transportieren müssen, müssen Sie beim Aufgeben Ihres Gepäcks ein Haftungsbeschränkungsformular unterschreiben, an Hand dessen Sie erklären, dass die Beförderung auf Ihr eigenes Risiko erfolgt.
Die obige Liste ist nicht vollständig. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Haftung für die Beförderung von Gepäck
Weitere Informationen zur Haftung für die Beförderung von Gepäck und zur Beförderung von Spezialartikeln finden Sie im Abschnitt Bedingungen und Hinweise.
Die folgenden Gegenstände sind nur in die Fahrgastkabine des Flugzeugs erlaubt: