Flugreisen

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität gilt Folgendes:
A. Spezielle Fluggastkategorien



Person mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung (nachstehend PRM oder PRMs) bedeutet eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.

Jede Anfrage auf Unterstützung sollte auf der Grundlage der jeweiligen Vorteile bewertet werden, um sicherzustellen, dass diese Unterstützung in einem angemessenen Verhältnis zur Einschränkung der Mobilität steht. Es besteht jedoch die Erwartung, dass die Unterstützung ohne unangemessene Einschränkungen geleistet wird. In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass einige Fluggäste eventuell nur Unterstützung am Flughafen und nicht an Bord der Flugmaschine brauchen.

Die Annahme ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Zustand des Fluggasts.
  • Maximale Begrenzung des Flugzeugs.
  • Erforderliche Spezialausrüstung.
  • Erforderliche besondere Aufmerksamkeit an Bord.
  • Vorhandensein anschließender Interline-Flugverbindungen.
Kategorien



Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität werden normalerweise in 2 Kategorien eingeteilt, Nichtmedizinische Fälle und Medizinische Fälle.

Ein nichtmedizinischer Fall ist ein Fluggast mit eingeschränkter Mobilität, für den keine medizinische Erlaubnis erforderlich ist. Außerdem gibt es Fluggäste, die nur am Flughafen besondere Unterstützung brauchen und/oder beim Einstieg/Ausstieg.

Nichtmedizinische Fälle umfassen Fluggäste mit folgenden Eigenschaften:

  • Taub,
  • Blind, 
  • Höheren Alters,
  • WCHR-, WCHS- und WCHC-Fluggäste, falls die Notwendigkeit eines Rollstuhls nicht auf eine Erkrankung zurückzuführen ist, z. B. Notwendigkeit eines Rollstuhls aufgrund von hohem Alter, zwecks Komfort usw.
  • Querschnittsgelähmt nach Rehabilitationstraining,
  • Amputation eines Arms oder eines Beins; geheilt oder in Behandlung,
  • Spastische Lähmung ohne Hirnschädigung,
  • Behinderung durch Kinderlähmung,
  • Behinderung durch unterentwickelte/nicht entwickelte Gliedmaßen ohne Beeinträchtigung des Gehirns,
  • Knochenbruch (Arm oder Bein), z. B. Skiunfall,
  • Externe Wunden/Beulen nach medizinischer Versorgung, mit Ausnahme von großflächigen Wunden/Beulen.

Anmerkung: bei einem Gipsverband, der innerhalb von weniger als 48 Stunden angebracht wurde, ist eine medizinische Erlaubnis erforderlich.

Bei einem medizinischen Fall handelt es sich um einen Fluggast mit eingeschränkter Mobilität, für den eine medizinische Erlaubnis erforderlich ist. Die Natur und das Ausmaß der Gebrechlichkeit eines Fluggasts sollte vor der Annahme der Buchung des Fluggasts ermittelt werden. Bei Bedarf oder Zweifel sollte die Medizinische Abteilung von AEGEAN in Bezug auf die Annahme konsultiert werden.

Medizinische Fälle umfassen Fluggäste mit folgenden Eigenschaften:

  • ihr Verhalten, ihr Geisteszustand und ihre körperliche Verfassung erlaubt ihnen nicht, sich ohne Hilfe fortzubewegen oder sie könnten eine Gefahr für sich selbst, andere Personen oder die Flugsicherheit darstellen,
  • Verletzungen des Schädels/Gehirns mit inneren oder großen äußeren Verletzungen,
  • spastische Lähmung mit Hirnschädigung oder geistiger Behinderung,
  • ihr geplantes Reisedatum liegt weniger als 6 Monate nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall,
  • sind während des Fluges auf spezielle Ausrüstung oder eine Behandlung angewiesen (Sauerstoff, Beatmungsgerät, Inkubator, Infusion usw.),
  • können nicht in einem Sitzplatz mit Rückenlehne in aufrechter Position reisen (Beförderung auf einer Trage).

Falls eine Erlaubnis durch die medizinische Abteilung erforderlich ist, ist der Fluggast auf das Ausfüllen der “Formulare für Fluggäste, die besondere Hilfe brauchen” hinzuweisen.

Medizinisches Informationsformular - MEDIF



Das MEDIF wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt und enthält ausführliche Informationen zum Gesundheitszustand des Fluggasts, sodass die medizinischen Berater von AEGEAN beurteilen können, unter welchen Bedingungen der Patient mit dem Flugzeug reisen kann. Diese Informationen helfen der Medizinischen Abteilung von AEGEAN außerdem bei der Zusammenstellung geeigneter Anweisungen für die Versorgung des Patienten und in Bezug auf die besonderen Umstände der angefragten Flugreise.

Befugnis


Die Medizinische Abteilung von AEGEAN kann die Empfehlungen des Arztes des Fluggasts ablehnen.

Übermittlung


Nach dem Ausfüllen der Formulare müssen diese an das Reservierungsbüro geschickt werden, das in Kontakt mit dem Fluggast ist. Das Reservierungsbüro schickt sie dann zwecks Erlaubnis an die Medizinische Abteilung von AEGEAN. Zur Vermeidung unleserlicher Formulare ist der bevorzugte Übermittlungsweg per E-Mail. Die Formulare können auch per Fax versendet werden.

Ablehnungskriterien


Die Beförderung kann nur aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden, falls die Behinderung des Fluggasts so schwer ist, dass er vollständig außerstande ist, bei seiner eigenen Evakuierung mitzuhelfen.

Folgende Kriterien können zu einer Ablehnung medizinischer Fälle führen:

  • Personen, deren Zustand mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einhergeht, dass auf der Reise Komplikationen oder der Tod eintritt.
  • Personen, die während des Fluges individuelle Pflege oder Versorgung benötigen, sofern sie nicht von einer geeigneten Begleitperson begleitet werden.
  • Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung übel riechen oder andere unangenehme
    Eigenschaften aufweisen, die Mitreisende stören könnten.
  • Personen, die aufgrund ihres körperlichen und gesundheitlichen Zustands eine Gefahr für die Sicherheit anderer Fluggäste, ihres Eigentums, der Flugmaschine oder der Besatzung darstellen könnten.
  • Falls der behandelnde Arzt die Bereitstellung von jeglichen Informationen in Bezug auf die Erkrankung ablehnt.
Begleitpersonen


Bei Gruppenreisen müssen bestimmte PRM-Kategorien von kräftigen Begleitpersonen begleitet werden, sofern nicht anders mit den zuständigen Abteilungen vereinbart. Im Allgemeinen hängt die Anzahl der erforderlichen Begleitpersonen von der Fähigkeit der PRMs ab, die Notausgänge der Flugmaschine mit oder ohne Hilfe zu erreichen. Medizinische Fälle müssen immer begleitet werden.

Personen unter 15 Jahren sind nicht als Begleitpersonen zulässig. Die Medizinische Abteilung von AEGEAN kann Ausnahmen zulassen. 

Die Begleitperson muss:

  • Körperlich in der Lage sein: Den Fluggast mit Behinderung zum Notausgang zu befördern und ihm beim Boarding und während des Einstiegs bzw. Austiegs zu helfen.
  • Vertraut sein mit: Dem Zustand des Fluggasts mit Behinderung. Jeglicher Hilfestellung während der gesamten Reise (Mahlzeiten, Erreichen und Nutzung der Toilette, Arzneimittel, Hilfestellung im Falle von Flugunregelmäßigkeiten.
Sitzplatz der Begleitperson


Die Begleitperson muss in derselben Reihe und neben der Person mit Behinderung sitzen.

Begleitpersonen können nicht auf der Grundlage der verfügbaren Sitzplätze reisen.

Unangemeldete Fälle und Notfälle


Falls eine medizinische Erlaubnis erforderlich ist, diese aber nicht angefordert wurde, oder falls sie für einen Notfall erforderlich ist, ist eine medizinische Erlaubnis vor Ort anzufordern. In solchen Fällen kann der Check-In-Betreuer telefonisch eine medizinische Erlaubnis anfordern. Falls eine medizinische Erlaubnis vor Ort nicht möglich ist (Zeitmangel, außerhalb der Arbeitszeiten usw.), kann der Fluggast nicht angenommen werden.

Anmerkung: Eine telefonische medizinische Erlaubnis ist nicht möglich, wenn ein anderes Flugunternehmen beteiligt ist.

Gültigkeit der medizinischen Erlaubnis


Eine medizinischen Erlaubnis gilt ausschließlich für den/die auf der Erlaubnis angegebenen Flug/Flüge und Datum/en (es gibt keine Mindest- oder Höchstdauer der Gültigkeit).

Die gewährte Erlaubnis gilt nur unter normalen Umständen. Falls zwischen dem Zeitpunkt der Erlaubnis und der tatsächlichen Reise eine Verschlechterung des Gesundheitszustands auftritt, muss eine neue Erlaubnis angefordert werden.

Eine telefonische medizinische Erlaubnis über den Arzt des Fluggasts ist nicht erlaubt.

Die medizinische Abteilung muss die ausgefüllten Formulare mindestens 48 Stunden vor der Abreise erhalten haben. Zur Vermeidung unleserlicher Formulare ist der bevorzugte Übermittlungsweg per E-Mail. Die Formulare können auch per Fax versendet werden.

B. Handhabung von PRMs 

 

1. Maßnahmen vor dem Flug


Um genug Zeit für die notwendigen Maßnahmen für PRMs zu haben, muss die Buchungsanforderung unsere Inventory-Abteilung nicht später als 48 Stunden vor dem Abflug erreichen. Die Fluggäste werden über unsere Website und andere Wege, die unser Unternehmen nutzt, bedient und die Anfrage kann Online über die Websites von AEGEAN und Olympic Air oder über unser Callcenter erfolgen.

2. Handhabung beim Check-In 


PRMs sollten Priorität erhalten, um die Anstehzeiten zu verkürzen und sollten mindestens 60 Minuten vor Abflug oder früher, falls von den Flughafenbehörden verlangt, erscheinen, um genug Zeit für die notwendigen Maßnahmen einzuräumen. Sie können außerdem 48 Stunden vor Abflug Online einchecken und ihre Bordkarte am Flughafen ausdrucken.

An allen Flughäfen sind spezielle PRM-Standorte verfügbar sowie Check-In-Schalter mit der Kennzeichnung „Special Services“.

Außerdem sollte zusätzlich zum normalen Gepäckschein ein „Priority“-Etikett und ein „Special Services“-Etikett angebracht werden, um sicherzustellen, dass es am Ankunftsflughafen nicht zu unnötigen Verspätungen kommt. 

3. Handhabung an Bord 


Das Vorhandensein jeglicher Kategorien von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität, ihre Begleiter und jegliche relevante Sondermaßnahmen an Bord sollten stets dem Flugkapitän mitgeteilt werden.

4. Maximale Anzahl an PRMs pro Flugzeug


Die Anzahl der Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität ist auf Flügen von AEGEAN unbeschränkt, es sei denn dies ist aus Sicherheitsgründen notwendig oder die Anzahl ist gemäß den geltenden staatlichen Sicherheitsvorschriften beschränkt, kann aber die Anzahl der Fluggäste ohne eingeschränkte Mobilität oder jegliche Behinderung, die auf dem Flug gebucht sind, nicht überschreiten .

Die maximale Anzahl an PRMs auf einem Flug kann nicht höher sein als 49% der gebuchten Fluggäste ohne eingeschränkte Mobilität oder jegliche Behinderung.

5. Ausnahmen bei der Annahme


A. Die Annahme zur Beförderung oder zur Fortsetzung der Beförderung kann Fluggästen verwehrt werden:
a. deren Beförderung aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands auf der Grundlage konkreter Tatsachen eine Gefahr für die Sicherheit der anderen Fluggäste, ihres Eigentums, der Flugmaschine oder der Besatzung darstellen könnte; und/oder
b. die sich nicht an die besonderen Beförderungsbedingungen zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen auf internationaler, gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene oder zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen der Behörde, die das Luftverkehrsbetreiberzeugnis des Luftfahrtunternehmens ausgestellt hat, halten oder sich weigern, diese einzuhalten;

B.  Die Annahme zur Beförderung oder zur Fortsetzung der Beförderung kann bei der Beteiligung an Interline-Transaktionen zur Beförderung oder dem Beginn/der Fortsetzung der Beförderung von Personen mit Behinderung Fluggästen verwehrt werden:
a. deren Verhalten, Geisteszustand oder körperliche Verfassung gemäß der Beurteilung der medizinischen Abteilung von AEGEAN ihnen nicht ermöglicht, bei ihrer Evakuierung der Flugmaschine zu helfen (z. B. Personen, die auf einer Trage oder in einem Inkubator reisen, Personen mit schwerer Hör- und Sehbehinderung), außer sie werden von einem Begleiter begleitet, der für sie und ihre Bedürfnisse beim Abflug und bei der Landung während des Flugs und bei einer Notfallevakuierung zuständig ist ,
b. die eine Infektionsquelle bei bestimmten Krankheiten von Bedeutung für die öffentliche Gesundheit darstellen, oder
c. deren Beförderung sogar mit der Anwendung besonderer Vorsichtsmaßnahmen eine ungewöhnliche Gefahr oder Risiko für sich selbst oder für andere Personen oder Eigentum darstellen kann, oder
d. die nicht den Standard-Flugzeugsitz der gewünschten Serviceklasse benutzen können, weder in aufrechter noch in geneigter Position, z. B. Fälle auf einer Trage. Personen, die auf einer Trage transportiert werden, sollten unser Verfahren befolgen.

Anmerkungen

  • Bei blinden oder tauben Fluggästen, die unbegleitet reisen, ist kein Helfer erforderlich.
  • Bei Fluggästen, die sowohl blind als auch taub sind, ist ein Helfer erforderlich.
  • Blinde Fluggäste können kostenlos einen Blindenhund mit sich führen. In diesem Fall sind nur zwei blinde
    Fluggäste erlaubt.
6. Handhabung am Transit-Standort 


Falls vor Ort zulässig, können bestimmte Fluggastkategorien und ihre Begleiter während des Transits an Bord bleiben:

  • Fluggäste, die besondere Unterstützung brauchen
  • PRMs
  • Fluggäste auf Tragen und ihre Begleiter.
7. Sitzplatzrestriktionen 


Sitzplätze werden normalerweise über die Reservierungsabteilung im Voraus zugewiesen.

Aus Sicherheitsgründen erhalten PRMs niemals Sitzplätze an den Notausgängen und den nahegelegenen Reihen, und dürfen solche auch nicht besetzen.
Fluggäste, die sich ohne Hilfe fortbewegen können, können sich prinzipiell nach eigenem Wunsch setzen (z. B. in der Nähe der Toiletten).

8. Verladung medizinischer Geräte


Sonderausstattung, die von PRMs für ihre Reise benötigt aber nicht in die Kabine mitgenommen wird, wird so in Gepäckräume verstaut, dass einfach darauf zugegriffen werden kann, um diese dem Fluggast zu überreichen.

Solche Gegenstände müssen entsprechend gekennzeichnet werden und mit dem Etikett „Direct Delivery to the Customer“ versehen werden.

9. Medizinische Geräte


AEGEAN stellt folgende Ausstattung für die Beförderung medizinischer Fälle zur Verfügung:

  • Trage
  • Rollstühle

A. Trage

  • Eine Trage wird für Fluggäste verwendet, die auf einer Trage transportiert werden müssen.
  • Fluggäste auf Tragen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität und es ist eine entsprechende medizinische Erlaubnis notwendig.
  • AEGEAN nimmt Tragen für die Beförderung auf Inland- und Auslandsflügen nur an, sofern AEGEAN der ausschließliche Betreiber des Fluges ist.
  • Die Trage (Gesamtgewicht: 22,5 kg mit ihrer Tasche und weiteren 5 kg bei installiertem Vorhang) ist für die Installation in allen A320 und A321 Flugmaschinen von AEGEAN geeignet.
  • Für die Installation in der A320-Flotte müssen mindestens drei Reihen verfügbar sein. Die Trage kann auf den Sitzplätzen installiert werden: NO: 26-29 DEF oder NO: 32-34 DEF jeweils für A320- und A321-Maschinen.

B. Ausstattung der Trage

Die Ausstattung der Trage umfasst folgende Teile:

  • Trage (Nur für den Gebrauch an Bord).
  • Hygieneset mit Bettwäsche und einem Kissen.

C. Vorgang für die Handhabung

  • Der Fluggast auf der Trage wird vor den anderen Fluggäste an Bord gebracht.
  • Der Fluggast auf der Trage geht nach den anderen Fluggästen von Bord.
  • Tragen dürfen nicht für den Transport außerhalb der Flugmaschine verwendet werden.
  • Die Fluggäste müssen einen Krankenwagen für den Transport zum/vom Flugzeug organisieren. Der Zugang des Krankenwagens zur/von der Rampe muss mit der zuständigen Station koordiniert werden .
10 A. Rollstühle


Es gibt die folgenden drei Typen von Rollstuhl-Fluggästen:

  • WCHR: Ein Fluggast, der Treppen hoch- und runtergehen und sich in einer Flugzeugkabine fortbewegen kann, aber einen Rollstuhl oder ein anderes Mittel zur Fortbewegung zwischen dem Flugzeug und dem Terminal, innerhalb des Terminals und zwischen den Ankunfts- und Abfahrtspunkten auf der Stadtseite des Terminals benötigt.
  • WCHS: Ein Fluggast, der keine Treppen hoch- und runtergehen aber sich in einer Flugzeugkabine fortbewegen kann und einen Rollstuhl zur Fortbewegung zwischen dem Flugzeug und dem Terminal, innerhalb des Terminals und zwischen den Ankunfts- und Abfahrtspunkten auf der Stadtseite des Terminals benötigt.
  • WCHC: Diese Kategorie deckt ein breites Spektrum an Fluggästen. Sie umfasst diejenigen, die sich überhaupt nicht fortbewegen können, die sich nur mithilfe eines Rollstuhls oder anderer Mittel fortbewegen können und die zu jeder Zeit Unterstützung brauchen, von der Ankunft am Flughafen bis zum Erreichen des Sitzplatzes im Flugzeug oder falls notwendig einen speziellen Sitz, der auf ihre Bedürfnisse angepasst ist, wobei bei der Ankunft dieser Vorgang umgekehrt abläuft. Diese Kategorie umfasst auch Fluggäste mit einer Behinderung, die nur die unteren Gliedmaßen betrifft, die Unterstützung beim Ein- und Aussteigen und zur Fortbewegung innerhalb der Kabine brauchen, aber ansonsten selbstständig sind und sich unabhängig in ihrem eigenen Rollstuhl am Flughafen fortbewegen können.

B. Rollstühle des Unternehmens

An jeder Station sollte eine angemessene Anzahl an Rollstühlen zur Verfügung stehen, um Fluggäste mit Invalidität oder Behinderung zu befördern.
Der Transport von Rollstühlen ist kostenlos.

C. Rollstühle der Fluggäste

Es werden keine Kosten für den Transport eigener Rollstühle berechnet.
Der Rollstuhl muss mit dem Namen des Besitzers gekennzeichnet sein.

D. Rollstuhltypen

Es gibt drei Rollstuhltypen:

  • Rollstühle mit auslaufsicherer Nassbatterie oder Lithiumbatterie
  • Rollstühle mit Nassbatterie, die auslaufen kann
  • Rollstühle mit Lithium-Ionen-Batterie
E. Annahme

 

  • Rollstuhl mit auslaufsicherer Nassbatterie oder Lithiumbatterie

Obwohl nicht zwingend erforderlich, wird eine Vorankündigung empfohlen. Es gelten folgende Regeln für die Verpackung:
‐ Die Batterie muss abgeklemmt werden.
‐ Die Batteriepole müssen isoliert werden, um einen versehentlicher Kurzschluss zu vermeiden.
‐ Die Batterie muss sicher am Rollstuhl befestigt sein.

  • Rollstuhl mit Feuchtbatterie

Nicht zur Beförderung zugelassen.


  • Rollstuhl mit Lithium-Ionen-Batterie

Vorankündigung erforderlich. Es gelten folgende Regeln für die Verpackung:
‐ Die Batterie muss entfernt und in die Kabine mitgenommen werden.
AEGEAN akzeptiert Rollstühle mit faltbaren Lithium-Batterien. In diesem Fall muss die Batterie entfernt und in die Kabine mitgenommen werden. Die Batterie darf bis zu 300Wh bei einer Batterie und bis 160Whs pro Batterie bei zwei Batterien besitzen.

11. Tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)


AEGEAN akzeptiert den Gebrauch von batteriebetriebenen tragbaren Sauerstoffkonzentratoren

(POC) an Bord unter folgenden Bedingungen:

  • Elektrisch betriebene POCs sind nicht zulässig.
  • Der Gebrauch eines POC an Bord muss mindestens 48 Stunden vor Abflug angefordert werden.
  • Es muss eine medizinische Erlaubnis über die Medizinische Abteilung von AEGEAN gewährt werden; anderenfalls muss der Fluggast abgelehnt werden.
  • Das POC-Gerät muss von der Medizinischen Abteilung von AEGEAN genehmigt werden
  • Der Fluggast wird gebeten, das MEDIF-Formular auszufüllen und die Marke und den Typ des POC anzugeben.
  • Außer dem MEDIF, muss der Fluggast folgendes Formular unterzeichnen: „Medical Statement: Portable Oxygen Concentrators“. Dies enthält Informationen zu seinen Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Gebrauch eines POC an Bord. 
  • Der Fluggast ist dafür verantwortlich, eine ausreichende Anzahl an Reservebatterien mit an Bord zu nehmen, um 150% der Flugdauer zu decken.
  • Da die Gefahr eines Kurzschlusses besteht, muss jede Reservebatterie getrennt in einen Behälter gepackt werden. Die Besatzung sollte dies kontrollieren.
  • Der Fluggast sollte bevorzugt an einen Fensterplatz gesetzt werden. Das Sitzen an einer Trennwand oder in Notausgangsreihen ist nicht erlaubt.
  • Tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC) gelten als Hilfsgeräte. Sie zählen nicht zur Gepäckgrenze für Handgepäck, unabhängig davon, ob sie an Bord benutzt werden. Sie müssen unter den Sitz oder in das Gepäckfach über dem Sitz passen.

Die Liste der zulässigen Geräte ist folgende:

  • AirSep ""Lifestyle"", hergestellt von AirSep Corporation
  • AirSep ""Freestyle"", hergestellt von AirSep Corporation
  • Air Sep “Focus”, hergestellt von AirSep Corporation
  • Air Sep “Freestyle 5”, hergestellt von AirSep Corporation
  • (Caire) SeQual eQuinox / Oxywell Modell 4000)
  • Inogen One, hergestellt von Inogen Corporation
  • Inogen One G2, hergestellt von Inogen Corporation
  • Inogen One G3, hergestellt von Inogen Corporation
  • Respironics EverGo, hergestellt von Respironics Inc.
  • Respironics SimplyGo, hergestellt von Respironics Inc.
  • SeQual Eclipse, oder SeQual Eclipse 2, hergestellt von SeQual Technologies Inc.
  • SeQual SAROS, hergestellt von SeQual Technologies Inc.
  • Delphi RS-00400 / Oxus RS-00400
  • DeVilbiss Healthcare iGo
  • lnova Labs LifeChoice Activox
  • International Biophysics LifeChoice / lnova Labs LifeChoice
  • Invacare XPO2
  • Invacare Solo 2
  • Oxylife Independence Oxygen Concentrator
  • Precision Medical EasyPulse
  • VBox Trooper

Anmerkung: Die obige Liste wird kontinuierlich aktualisiert. Beziehen Sie sich daher stets auf here für die aktuelle Version.

12. Sauerstoffflaschen


Der Gebrauch von Sauerstoffflaschen zu medizinischen Zwecken auf Flügen von AEGEAN ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Die Sauerstoffflasche muss bis zu 5 kg Bruttogewicht haben.
  • Der Fluggast muss sicherstellen, dass die Ventile ordnungsgemäß gesichert sind.
  • Die Sauerstoffflasche muss während des Flugs und wenn möglich auch während des Gebrauchs in einer festen Hülle unter dem Vordersitz verstaut sein.
  • Die Hülle darf nicht größer als 55x40x23 cm und über 8 kg schwer sein.
  • Die Sauerstoffflasche darf nicht in der Toilette oder während einer Turbulenz verwendet werden.
  • Der Fluggast muss die Anweisungen des Bordpersonals befolgen.
  • Der Fluggast muss das Formular „Safety Instructions for Usage of Gaseous Cylinders for Medical Use on AEGEAN Flights“ unterzeichnen, das Informationen zu seinen Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Gebrauch einer Sauerstoffflasche an Bord enthält. 
  • Das Sitzen in Notausgangsreihen ist nicht erlaubt.

Anmerkung: die Grenze der erlaubten Sauerstoffflaschen und/oder tragbaren Sauerstoffkonzentratoren auf Flügen von AEGEAN hängt von der Flugdauer ab.