Aufgrund des Brexit endete am 31. Dezember 2020 die Freizügigkeit für britische Bürger, die in die EU reisen oder dort leben und arbeiten, ebenso wie für EU-Bürger, die nach Großbritannien reisen möchten. Die Freizügigkeit gilt nicht mehr für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, die nach Großbritannien reisen.
EU- & Schengen-Personalausweise für Reisen nach Großbritannien nach dem 01. Oktober 2021
Ab dem 1. Oktober 2021 nimmt Großbritannien keine EU- und Schengen-Personalausweise für Reisen nach Großbritannien an und verlangt einen Reisepass für die Einreise nach Großbritannien.
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz:
- die unter dem EU Settlement Scheme (EUSS) Settled- oder Pre-Settled-Status erhalten haben
- die bis zum 30. Juni 2021 einen EUSS-Antrag eingereicht haben, aber noch nicht die Entscheidung über ihren Antrag erhalten haben
- die eine EU Settlement Scheme-Familienaufenthaltserlaubnis besitzen
- die ein S2 Besucher im Gesundheitswesen sind
- die eine Sonderbescheinigung für Grenzgänger besitzen
- die Staatsangehörige der Schweiz sind und ein Service Provider from Switzerland Visum besitzen
können Ihre Personalausweise für Reisen nach Großbritannien mindestens bis zum 31. Dezember 2025 nutzen. Sie können diese auch nach diesem Datum nutzen, wenn die Ausweise die Sicherheitsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation erfüllen.
Weitere Informationen zu Änderungen und Ausnahmen finden Sie hier.
Wichtige Hinweise
- EU-Länder umfassen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Republik Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.
- Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die EU-Länder und Island, Liechtenstein und Norwegen.
- Lesen Sie mehr zu Fragen & Antworten zum Brexit, den Neuen Brexit-Regelungen und den Einwanderungsbestimmungen.