Aufgrund des Brexit endete am 31. Dezember 2020 die Freizügigkeit für britische Bürger, die in die EU reisen oder dort leben und arbeiten, ebenso wie für EU-Bürger, die nach Großbritannien reisen möchten. Die Freizügigkeit gilt nicht mehr für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, die nach Großbritannien reisen.
 

EU- & Schengen-Personalausweise für Reisen nach Großbritannien nach dem 01. Oktober 2021
 
Ab dem 1. Oktober 2021 nimmt Großbritannien keine EU- und Schengen-Personalausweise für Reisen nach Großbritannien an und verlangt einen Reisepass für die Einreise nach Großbritannien.
 
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz:

können Ihre Personalausweise für Reisen nach Großbritannien mindestens bis zum 31. Dezember 2025 nutzen. Sie können diese auch nach diesem Datum nutzen, wenn die Ausweise die Sicherheitsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation erfüllen.

Weitere Informationen zu Änderungen und Ausnahmen finden Sie hier.
 

Wichtige Hinweise

  • EU-Länder umfassen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Republik Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.
  • Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die EU-Länder und Island, Liechtenstein und Norwegen. 
  • Lesen Sie mehr zu Fragen & Antworten zum Brexit, den Neuen Brexit-Regelungen und den Einwanderungsbestimmungen

 

Fluggästen wird empfohlen, vor Ihrer Reise nach Großbritannien die lokalen britischen Botschaften und Konsulate zu kontaktieren, um aktuelle Informationen zu erhalten.