Kleinkinder (bis zu 2 Jahren)

Unsere jungen Freunde sind herzlich willkommen mit ihren Eltern oder ihrem Erziehungsberechtigten ab den ersten Tagen ihres Lebens mit Olympic Air zu reisen, sofern sie die folgenden Bedingungen erfüllen, damit ihre Sicherheit gewährleisten ist:

  • Säuglinge bis zu einem Alter von 7 Tagen dürfen fliegen, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest vorlegen können, in dem bestätigt wird, dass das Kind reisefähig ist und nicht zu früh geboren wurde.
  • Eltern von Frühgeborenen müssen sich von einem Geburtshelfer bescheinigen lassen, dass das Kind bei guter Gesundheit und reisefähig ist.
  • Maximal 1 Kleinkind pro Begleitperson über 16 Jahren ist gestattet.
  • Der Elternteil/Erziehungsberechtigte muss die erforderlichen Ausweispapiere des Kindes sowie alle anderen am Bestimmungsort erforderlichen Papiere (z. B. Visum / Reisepass) mitführen. 
  • Kleinkinder können nur auf dem Schoß ihrer Eltern oder ihres Erziehungsberechtigten reisen. Das Mitführen von Milchpulver und/oder Muttermilch im Handgepäck ist bis zu einer Menge von 6 kggestattet. Es kann jedoch möglich sein, dass Sie an den Kontrollpunkten kontrolliert werden.
  • Die maximale Anzahl von Kleinkindern pro Flugzeug richtet sich nach der Anzahl von Sauerstoffmasken und Kleinkindgurten an Bord des Flugzeugs.

Der Kleinkindtarif ist für Kleinkinder unter 2 Jahren erhältlich, die auf Ihrem Schoß reisen. Wenn Sie einen separaten Sitzplatz für Ihr Kleinkind buchen möchten, müssen Sie einen ermäßigten Kindertarif (falls verfügbar) erwerben und eine Art Kinder-Autositz mitbringen, der den internationalen Sicherheitsstandards entspricht (nähere Informationen siehe unten). Kinder-Autositze oder Kinderwagen können ohne Aufpreis als aufgegebenes Gepäck transportiert werden. Für weitere Informationen zu Gepäckspezifikationen für Kleinkinder klicken Sie hier oder wenden Sie sich an das Call Center +302106261000.

Falls das Kind während der Reise das 2. Lebensjahr vollendet, muss für die gesamte Reise ein separater Sitzplatz zum Kindertarif gebucht werden. In diesem Fall ist das Mitführen eines Kinder-Autositzes optional.

Zertifizierung von Kinder-Autositzen

Kindersitze zum Gebrauch an Bord auf der Grundlage der technischen Standards sollten Folgendes erfüllen:

  • UN Standard ECE R44-04 (oder 03), oder ECE R129 mit der entsprechenden ‘ECE R’-Kennzeichnung; und
  • Deutsche ‘Qualification Procedure for Child Restraint Systems for Use in Aircraft’ (TÜV/958-01/2001) mit der Kennzeichnung ‘For Use in Aircraft’;

oder

  • Anderer von der zuständigen Behörde anerkannter technischer Standard. Der Kindersitz sollte mit einem Qualifikationszeichen für den Gebrauch an Bord versehen sein.
 

Kinder-Autositze zur ordnungsgemäßen Verwendung

  • Der Kindersitz muss auf einem freien Erwachsenensitz stehen und darf nicht vom Erwachsenen auf den Schoss genommen werden.
  • Er muss immer ordnungsgemäß gesichert auf einem Sitz stehen, es sei denn, er wird als Handgepäck verstaut.
  • Der Kindersitz darf in folgenden Bereichen nicht abgestellt werden:
    • auf einem Gangplatz
    • in einer Notausgangsreihe
    • in einer Reihe vor oder hinter einer Notausgangsreihe.

Kindersitzabmessungen und Sicherheitshinweise

  • Er kann für Kleinkinder und Kinder bis 12 Jahren verwendet werden.
  • Das Kind darf maximal 27 kg wiegen.
  • Die Unterseite des Kindersitzes darf nicht größer als 40 cm x 40 cm sein, damit er auf den Sitzen der Passagierkabine installiert werden kann.
  • Der Sitz muss mit Schultergurten (2-Positionen-Sicherheitsgurt) ausgestattet sein.
  • Die Konstruktion des Kindersitzes muss ein sicheres Anschnallen auf dem Passagiersitz in der Kabine erlauben und darf das Zurücklehnen des vorderen Sitzes nicht behindern.
  • Der Sitz muss während des gesamten Fluges angeschnallt bleiben.